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Treppenhausreinigung Bremen

Treppenhausreinigung Bremen für Hausverwaltungen

Das Treppenhaus ist der Ort, an dem Beschwerden entstehen. Nicht weil es besonders schmutzig wäre, sondern weil jeder Bewohner täglich mehrfach hindurchgeht und genau hinsieht.

Wir übernehmen die Treppenhausreinigung für Wohnanlagen und Geschäftshäuser in Bremen – im festen Turnus, dokumentiert und über die Nebenkosten auf die Mieter umlagefähig.

Treppenhausreinigung Bremen – gereinigtes Treppenhaus

Was passiert, wenn sich jemand beschwert

Für eine Verwaltung ist nicht entscheidend, dass nie etwas liegen bleibt – sondern was passiert, wenn doch. Darauf haben wir uns eingerichtet.

Innerhalb von 24 Stunden behoben

Sie melden sich, wir kommen. Was aus dem Leistungsverzeichnis liegen geblieben ist, beheben wir innerhalb von 24 Stunden – kostenlos und ohne Diskussion darüber, wer recht hat.

Nachweisbar, was wann gemacht wurde

Jeder Einsatz wird festgehalten. Wenn ein Eigentümer in der Versammlung fragt oder ein Mieter die Nebenkosten anzweifelt, können Sie belegen, was tatsächlich stattgefunden hat.

Ein Ansprechpartner statt einer Zentrale

Sie erreichen eine Person, die Ihr Objekt kennt – nicht ein Ticketsystem und nicht jedes Mal jemand anderen.

Umlagefähig über die Nebenkosten

Die laufende Treppenhausreinigung gehört zu den Betriebskosten und ist damit auf die Mieter umlagefähig. Für Sie als Verwaltung bedeutet das: Die Kosten belasten nicht die Eigentümer, sondern werden über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben.

Damit das sauber funktioniert, brauchen Sie zwei Dinge – eine nachvollziehbare Rechnung und einen Nachweis der Leistung. Beides liefern wir standardmäßig.

Diese Angabe ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Im Zweifel klären Sie die Umlagefähigkeit mit Ihrem Steuerberater.

Was zur Treppenhausreinigung gehört

Der genaue Umfang steht in Ihrem Leistungsverzeichnis. Typisch sind diese Bereiche:

  • Treppenläufe und Podeste
  • Handläufe und Geländer
  • Eingangsbereich und Windfang
  • Briefkastenanlage
  • Aufzugkabine und Türen
  • Kellerflure und Kellertreppen
  • Fenster und Fensterbänke im Treppenhaus
  • Lichtschalter und Klingelanlage
  • Müllstandsplatz auf Wunsch

Einmal gründlich statt regelmäßig? Wenn ein Treppenhaus über Jahre vernachlässigt wurde, ist die Grundreinigung der richtige Weg. Danach hält der feste Turnus den Zustand.

Wie oft gereinigt wird

Der übliche Rhythmus liegt zwischen wöchentlich und vierzehntägig. Was sinnvoll ist, hängt an der Anzahl der Parteien, an der Lage und daran, ob es einen Aufzug gibt.

Wöchentlich

Bei größeren Wohnanlagen, viel Durchgangsverkehr oder Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss.

Vierzehntägig

Bei kleineren Objekten mit wenigen Parteien.

Zusätzlich saisonal

Im Herbst und Winter fällt mehr an – Laub, Streugut, Nässe. Manche Objekte fahren in dieser Zeit einen kürzeren Turnus.

Beim kostenlosen Objektcheck sehen wir uns die Aufgänge an und schlagen Ihnen einen Turnus vor – auch wenn das seltener ist, als Sie angefragt haben.

Häufige Fragen

Ist die Treppenhausreinigung umlagefähig?

Die laufende Treppenhausreinigung zählt zu den Betriebskosten und ist damit über die Nebenkosten auf die Mieter umlagefähig. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Rechnung und ein Nachweis der erbrachten Leistung – beides erhalten Sie von uns. Die Beurteilung im Einzelfall gehört zu Ihrem Steuerberater.

Wie wird die Leistung dokumentiert?

Jeder Einsatz wird mit Datum, Objekt und den ausgeführten Arbeiten festgehalten. Die Dokumentation erhalten Sie zu Ihrer Rechnung und können damit in der Eigentümerversammlung oder gegenüber Mietern belegen, was tatsächlich stattgefunden hat.

Wer stellt Wasser und Strom?

Wasser und Strom stellt das Objekt. In den meisten Wohnanlagen gibt es dafür einen Anschluss im Keller oder im Treppenhaus. Ist nichts vorhanden, klären wir beim Objektcheck vorab, wie sich das lösen lässt.

Was passiert bei Krankheit oder Urlaub der Reinigungskraft?

Der Turnus läuft weiter. Fällt jemand aus, übernimmt eine andere Kraft aus dem Team das Objekt. Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe, sodass Sie die Vertretung nicht selbst organisieren müssen.

Reinigen Sie auch Kellerflure und Müllstandsplätze?

Ja, beides lässt sich in das Leistungsverzeichnis aufnehmen. Kellerflure laufen meist in einem längeren Turnus als das Treppenhaus, der Müllstandsplatz je nach Objekt häufiger.

Übernehmen Sie auch mehrere Objekte einer Verwaltung?

Ja. Mehrere Objekte laufen über denselben Ansprechpartner und eine gemeinsame Abstimmung. Abgerechnet wird pro Objekt, damit die Umlage je Abrechnungseinheit sauber bleibt.

Wie schnell können Sie ein bestehendes Objekt übernehmen?

Das hängt daran, wann Ihr bisheriger Vertrag ausläuft und wie viele Aufgänge dazugehören. Sinnvoll ist ein Objektcheck vorab, damit Leistungsverzeichnis und Turnus stehen, bevor der Wechsel ansteht.

Was unsere Kunden sagen

KOSTENLOS & UNVERBINDLICH

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In nur 60 Sekunden ausgefüllt – als Reinigungsfirma für Hamburg und Bremen melden wir uns garantiert mit einem verbindlichen Festpreisangebot zurück.

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